Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellung und Erwerb von Tickets und Gutscheinen zu Musical Dinner (Das Original)  Veranstaltungen.

  • Telefonisch sowie über unser Bestellformular können Sie ONLINE Eintrittskarten und Gutscheine für das Musical Dinner (Das Original) bestellen.
  • Wir erheben weder Vorverkaufs- noch Servicegebühren. Es wird lediglich 1,00 € Porto berechnet.
  • Der Versand der Eintrittskarten und Gutscheine erfolgt per Post und auf Rechnung > Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit Glamour Events Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
  • Sollten wir die Rechnung anmahnen müssen wird unsere externe Buchhaltung aktiv, das ist für uns mit Kosten verbunden und es werden die Vorverkaufsgebühren von 10% nachberechnet. 
  • Eintrittskarten und Gutscheine sind vom Umtausch, Rücknahme und Auszahlung ausgeschlossen.
  • Die Eintrittskarten sind personalisiert. 
  • Gutscheine sind 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.
  • Bei Ausfall der Veranstaltung durch Absage seitens des Veranstalters, kann nur der offiziellen Kartenpreis in erstattet werden.
  • Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise, ob die Veranstaltung verlegt oder abgesagt wurde.
  • Ihr Vertragspartner ist die entsprechende Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Karten erworben haben.
  • Wegen der Corona-Pandemie sind zahlreiche Musical und Travestie Show Dinner ausgefallen oder verlegt worden. Bei verlegten Veranstaltungen behalten die Eintrittskarten Ihre Gültigkeit und die Plätze sind auf Ihren Namen reserviert!  Sollten Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns umgehend (bis spätestens 1 Woche nach Ihrer ursprünglich gebuchten oder verschobenen Veranstaltung) > Wir senden Ihnen dann einen Gutschein zu.  Hierbei berufen wir uns auf das entsprechendes Gesetz, welches am 20. Mai 2020 in Kraft getreten ist.
  • Wurde ein Musical - oder Travestie Show Dinner wegen der Corona-Pandemie abgesagt schicken wir Ihnen automatisch einen Gutschein zu.
  • Eintrittskarten die nach dem 08. März 2020 (also nach bekannt werden der Pandemie) erworben werden , sind von der Rücknahme / Auszahlung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für eingelöste Gutscheine (hier gilt das Datum der Einlösung).  Sollte hier ein Musical oder Travestie Show Dinner wegen der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden, erhalten Sie einen Gutschein. Dieser ist 3 Jahre gültig und kann für jedes unsere Musical- oder Travestie Show Dinner eingelöst werden. 

Stand: 21. März 2020

  • Sollten unsere Partner-Gastronomen von der gesetzlichen Entscheidung 2G oder 3G-Regel Gebrauch machen, müssen wir uns dem entsprechend anpassen.
  • Die Eintrittskarten sind von der Rücknahmen ausgeschlossen. Sollten sie hier durch die Einschränkung nicht teilnehmen können, dieses gilt besonders für ungeimpfte, erhalten Sie einen Gutschein. Dieser ist 3 Jahre gültig und kann für jedes unsere Musical Dinner eingelöst werden. Bitte setzen Sie sich hier aber umgehend mit uns in Verbindung (bis spätestens zum 30. September 2021), damit wir dann Ihre Karten wieder in den Verkauf geben können.
  • Unser gesamtes Musical Dinner Team ist geimpft! 

Stand: 29. August 2021

  • Seit dem 01. Dezember 2021 gilt bundesweit die 2G-Regelung.
  • Das bedeutet, dass Zugang zu unseren Veranstaltungen nur noch immunisierte Personen, also GEIMPFTE und GENESENE bzw. + AKTUELLEN TEST haben.
  • Die Eintrittskarten sind von der Rücknahmen ausgeschlossen.
  • Unsere Künstler sind alle geimpft und vor jeder Show wird jeder einzelne noch einmal getestet.       

 Stand: 01.Dezember 2021

  • Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage wurden am 07.01.2022 neue Corona-Bestimmungen erlassen. Für alle Musical Dinner gilt ab sofort die 2G-plus Regelung (geimpft, genesen und zusätzlich getestet) . Geboosterte Personen benötigen meistens keinen Test.
  • Informieren Sie sich bitte eigenständig vor der Veranstaltung, ob aufgrund der aktuellen Bestimmungen diese eventuell verlegt oder abgesagt wurde.
  • Sollte Ihre gebuchte Veranstaltung verschoben werden und  Sie einen Ersatztermin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns umgehend (bis spätestens 1 Woche nach Ihrer ursprünglich gebuchten oder verschobenen Veranstaltung), damit wir Ihre Karten wieder in den Vorverkauf geben können. Wir senden Ihnen dann einen Gutschein zu!
  • Die Eintrittskarten sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Stand: 07. Januar 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Glamour-Events.com und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Glamour-Events.com hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

§ 1 Vertragsabschluss

1.      Verträge zwischen Glamour-Events.com und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Glamour-Events.com zustande. Angebote sind freibleibend.

2.      Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Glamour-Events.com und / oder den Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.      Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4.      Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

5.      Glamour-Events.com verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

1.      Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

2.      Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechung von Glamour-Events.com. Glamour-Events.com ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

3.      Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Megastar GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Glamour-Events.com in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

1.      Glamour-Events.com ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Glamour-Events.com berechtigt, Zahlungen wie folgt zu verlangen:

2.      50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss

50% der vereinbarten Vergütung bis 3 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag

3.      Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§ 4 Rücktritt

1.      Sofern der Auftraggeber die gebuchte Leistung absagt, entbindet diese Absage den Auftraggeber grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen.

2.      Im Falle des Ausfalles des Künstlers versucht   Glamour-Events.com, einen gleichwertigen Ersatzkünstler zu stellen. Hier hat der Auftraggeber allerdings das Recht der außerordentlichen Kündigung.

§ 5 Kündigung

1.      Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraus sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Glamour-Events.com als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Glamour-Events.com für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

2.      Das Recht der außerordentlichen Kündigung steht der Glamour-Events.com dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Diese Kündigung entbindet den Auftragsgeber nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen.

§ 6 Haftung

1.      Die Haftung von Glamour-Events.com gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Glamour-Events.com herbeigeführt wurde.

2.      Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Glamour-Events.com und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Glamour-Events.com grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

3.      Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird ausgeschlossen.

4.      Bei einem Leistungsangebot von Glamour-Events.com mit erhöhtem Risiko kann Glamour-Events.com die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Glamour-Events.com verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Glamour-Events.com als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

5.      Soweit Glamour-Events.com im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Glamour-Events.com von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten der Glamour-Events.com gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

6.      Glamour-Events.com übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Glamour-Events.com von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Glamour-Events.com gegenüber erhoben werden.

7.      Glamour-Events.com haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

8.      Glamour-Events.com haftet nicht für die Darbietungsform und den Inhalt der von Ihr vermittelten künstlerischen Leistungen. Mängel betreffend die Vermittlung sind der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung zu melden. Geschieht dies nicht, erlöschen die Schadensersatzansprüche des Kunden. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Agentur nach eigener Wahl zur Preisminderung berechtigt

§ 7 Miete

1.      Soweit Glamour-Events.com Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Glamour-Events.com ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

2.      Glamour-Events.com kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

§ 8 Vermittlungsleistung

1.      Glamour-Events.com haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

2.      Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Glamour-Events.com von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

3.      Soweit Glamour-Events.com als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Glamour-Events.com hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Glamour-Events.com so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Glamour-Events.com vermittelt worden. Glamour-Events.com hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Glamour-Events.com gezahlt hätte.

4.      Ist Glamour-Events.com im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA,KSK, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung

1.      Glamour-Events.com steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Glamour-Events.com ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.

2.      Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Glamour-Events.com nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, Glamour-Events.com kennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

3.      Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

4.      Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Glamour-Events.com begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Glamour-Events.com unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Glamour-Events.com nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

5.      Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Glamour-Events.com von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 10 Konkurrenzschutz

1.      Die von Glamour-Events.com eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmung

1.      Alle personenbezogenen Daten, die von Glamour-Events.com zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

2.      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

3.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Stade. Der Auftraggeber kann die Glamour-Events.com unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Stade verklagen.

 

Düdenbüttel, den 15.07.2008